Pressemitteilungen
08. 05. 2005
Rürups Forderung nach einer wirkungsgleichen Übertragung von Kürzungen bei der Rente auf die Pensionen ist nicht neu. Sie ist vom Gesetzgeber längst in Angriff genommen worden. Auch ist noch unter Regierungsbeteiligung der FDP eine Versorgungsrücklage eingeführt worden. Diese gilt es auszubauen. Weitere Maßnahmen aus dieser Zeit haben dazu beigetragen, dass die Versorgungsquote bei noch beherrschbaren etwa 1,5 Prozent gehalten werden konnte. Zu Panik besteht also kein Anlass. Ebenso wenig kann jedoch Entwarnung gegeben werden. Eine seriöse Debatte, was nunmehr notwendig ist, kann jedoch erst nach Vorlage des Dritten Versorgungsberichts geführt werden. Leider befindet sich die Bundesregierung hiermit in Verzug. Vor einem Missverständnis jedoch sei gewarnt: Auch Beamte tragen zu ihrer Altersversorgung bei. Sie erhalten entsprechend niedrigere Bezüge während ihrer aktiven Dienstzeit. Maßstab für Einkommensvergleiche zwischen Beamten und Angestellten müssen daher die lebenslangen Bezüge sein. Hier schneiden beide Gruppen in etwa gleich ab.
Isabella Pfaff
Telefon: (030) 227-52378
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STADLER: Rürup fordert nichts Neues
BERLIN. Zur heute veröffentlichten Forderung des Vorsitzenden des Wirtschaftssachverständigenrats der Bundesregierung, Bert Rürup, die Beamtenpensionen zu kürzen, erklärt der innen- und beamtenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Max STADLER:Rürups Forderung nach einer wirkungsgleichen Übertragung von Kürzungen bei der Rente auf die Pensionen ist nicht neu. Sie ist vom Gesetzgeber längst in Angriff genommen worden. Auch ist noch unter Regierungsbeteiligung der FDP eine Versorgungsrücklage eingeführt worden. Diese gilt es auszubauen. Weitere Maßnahmen aus dieser Zeit haben dazu beigetragen, dass die Versorgungsquote bei noch beherrschbaren etwa 1,5 Prozent gehalten werden konnte. Zu Panik besteht also kein Anlass. Ebenso wenig kann jedoch Entwarnung gegeben werden. Eine seriöse Debatte, was nunmehr notwendig ist, kann jedoch erst nach Vorlage des Dritten Versorgungsberichts geführt werden. Leider befindet sich die Bundesregierung hiermit in Verzug. Vor einem Missverständnis jedoch sei gewarnt: Auch Beamte tragen zu ihrer Altersversorgung bei. Sie erhalten entsprechend niedrigere Bezüge während ihrer aktiven Dienstzeit. Maßstab für Einkommensvergleiche zwischen Beamten und Angestellten müssen daher die lebenslangen Bezüge sein. Hier schneiden beide Gruppen in etwa gleich ab.
Isabella Pfaff
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